Inklusion Die GrundlageDie UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit schützt und ihre volle gesellschaftliche Teilhabe sowie Gleichberechtigung sicherstellen soll. Sie wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Barrieren abzubauen, Diskriminierung zu bekämpfen und inklusive Strukturen in Bildung, Arbeit, Gesundheit und anderen Lebensbereichen zu schaffen. Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert und damit zur Grundlage seiner Behindertenpolitik gemacht.Diese Teilhabe soll Inklusion gewährleisten. Leider sind wir von Teilhabe im Sinne der UN-BRK derzeit in vielen Bereichen noch weit entfernt.Meine HistorieIch bin mein Leben lang immer mit Menschen mit Behinderung aufgewachsen. Während meines Bundesfreiwilligendienstes habe ich deshalb oft Gruppen von Förderschulklassen oder Menschen mit Behinderung betreut. Ich habe gelernt: Hier will ich mich einbringen. Mir liegt dieser Umgang.Nach einem Praktikum in Neuendettelsau habe ich mich dann dazu entschlossen das Studium der Sonderpädagogik anzustreben. In meinem Schwerpunkt der Pädagogik bei Verhaltensstörungen arbeite ich dabei mit Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten. Das ZielFür mich ist klar: Inklusion bedeutet eine bestmögliche Partizipation und Förderung für ALLE. Eine barrierefreie Welt baut Barrieren für ALLE ab. Dafür kämpfe ich.